Lebensmittelkennzeichnung und die Tricks der Hersteller

0 Kommentare | On : Oktober 1, 2014 | Kategorie : Blog, Infos & Hintergründe

Inhaltsstoffe bei Süssigkeiten

Die höchste Priorität im Leben sollte die Gesundheit haben. Jeder möchte gesund, fit und top in Form sein. Die meisten Menschen versuchen ihre etwas ungesunde Ernährung durch Sport zu kompensieren und die anderen versuchen mangels genügend Bewegung sich diätisch zu ernähren. Die Einstellung, dass für den Erhalt der Gesundheit was getan werden muss, ist sicherlich richtig und auch lobenswert. Wohl dem, der es wirklich regelmäßig tut. Aber gehört nicht noch mehr zu einem gesunden Körper, zum Beispiel eine gesunde Ernährung?! Unterliegen wir nicht gerade in diesem Segment großen Irrtümern, wenn es darum geht, gesunde Lebensmittel auf den Tisch zu bekommen. Neben dem täglichen Lichteinfluss auf unseren Körper und einer klug eingeteilten sportlichen Aktivität, hat eine gesunde Ernährung den größten Einfluss auf unser Wohlbefinden.

Ist auch wirklich immer das drin, was draufsteht?

Die Fragen nach Herkunftsangaben, inhaltlichen Zusätzen und technischen Hilfsstoffen drängt nach präzisen Antworten. Der ehrliche Umgang mit der Beschaffenheit von Lebensmittel sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Anstelle von ehrlicher Lebensmittelkennzeichnung, herrschen Täuschen und Tarnung an der Tagesordnung. Ob bei Konservierungsmitteln, Aromen, Farbstoffen oder versteckten „Dickmachern“. Lebensmittelhersteller mogeln sich geschickt durch die Geschäftsregale. Die Verbraucherzentral bietet den Konsumenten zum Glück eine detaillierte Informationsquelle zur Erkennung und Behebung solcher Fehlentwicklungen.

Irreführungen finden sich bei „frischem“ Obst genauso, wie Instantsuppen, Lightprodukte, Brot und noch vielen weiteren Produkten. Da der Verbraucher preisgünstige, haltbare und optisch ansprechende Lebensmittel wünscht, werden zum Beispiel beim Brot sogenannte Emulgatoren (Hilfsstoffe zur Stabilisierung zweier sonst unverträglicher Stoffe) dem Teig zugemischt. Zusätzlich bestimmen Phosphate die Größe der Poren. Damit das Brot auch wie frisch gebacken duftet und auch so schmeckt, bedient man sich unterschiedlicher Geruchs- und Geschmacksaromen. Beim Joghurt können das Holzspäne sein, bei der Rotwurst Explosivstoffe und beim Obst und Gemüse sind es frische Hormone, die es knackiger aussehen lassen. Alles Dank der Genehmigung der EU Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma, Italien.

Kennzeichnungsbedürftige Bereiche

Die Lebensmittelkennzeichnung sollte besonders bei folgende Gruppierungen von der EU Verordnung stärker kontrolliert und reglementiert werden. Gerade auch in den Bereichen der Gastronomie und Landwirtschaft fehlen oftmals Listen und Tabellen zu den Angaben der verwendeten Zusatzstoffe. Hierbei geht es vor allem auch um das mögliche Auslösen von Allergien oder anderen Nebenwirkungen. Unter Einführung der E-Nummern lassen sich zumindest kennzeichnungspflichtige Additive in den Artikeln ermitteln, viele eigentlich synthetische Stoffe werden allerdings geschickt umgangen und romantisiert.

  1. Farbstoffe
  2. Aromastoffe
  3. Konservierungsmittel
  4. Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe
  5. Zucker und Zucker-Ersatz

Farbstoffe

Lebensmittelfarbe Das Auge isst mit – Diese Erkenntnis ist nicht nur uralt, sie ist auch schlicht und ergreifend wahr. Der Mensch orientiert sich beim Kauf von jeglichen  Lebensmitteln an Konsistenz, Geruch und Farbe. Genau an diesen Knackpunkten setzen Lebensmittelproduzenten ihr Täuschungsmanöver an.  Nachlassende Frische und Verfärbungen nach dem Lagern oder der weiteren Verarbeitung lassen sich mühelos durch Farbstoffe ausgleichen. Die Optik  gaukelt eine höhere Qualität vor und so wird der Käse appetitlich gelb, die Gurken grüner und die Krabben orange. Problematisch ist hierbei die nicht  vorhandene Gesetzesgebung. Weder bei der Angabe „ohne künstliche Farbstoffe“, noch bei der rechtlichen Unterscheidung zwischen natürlichen und  syntetisch hergestellten Farbstoffen existieren klare Vorgaben. Schaut man sich die Tabelle aller zugelassenen Farbstoffe an, ist schnell ersichtlich wie viele der  Lebensmittelfarbstoffe syntetischer Herkunft sind und auch, welche Nebenwirkungen diese aufweisen können. So können zum Beispiel Allergien oder Unverträglichkeiten auftreten. Es handelt sich also nicht nur um Betrug am  Verbraucher, sondern auch um eine mögliche Gesundheitsgefährdung.

Aromastoffe

Es gibt nichts, was nicht auch nachgebaut oder gefälscht werden könnte. Das gilt für Handys, Geldscheine, aber auch für den Geschmack von Lebensmitteln. Aromastoffe in Lebensmitteln simulieren jegliches wie fade Fertiggerichte, Obst und Gemüse. Wie gut oder wie schlecht die Ernte war, spielt keine Rolle. Die Garantie auf den gleichen Geschmack wird garantiert. Würde ein Himbeerjoghurt einzig aus frischen Himbeeren hergestellt, stünde der reale Wert in keinem Verhältnis zum ausgezeichneten Verkaufspreis. Der rentable Ersatz kommt aus Zedernholzspänen. Und die sind tatsächlich natürlichem Ursprungs. Bei Kokos- oder Pfirsichgeschmack helfen Schimmelpilzkulturen nach. Selbst Nahrungsmittel wie Butter, Tiefkühlobst oder eingelegte Gurken werden zusätzlich aromatisiert.  Laut EU-Bioverordnung ist diese Art der ’Gaumentäuschung’ allerdings rechtlich legal. Laut Verbraucherzentrale versteht man zum Beispiel unter der Bezeichnung „natürliche Aromastoffe“ Aromen, die zwar natürlicher Herkunft sind, jedoch nicht zwangsläufig aus Lebensmitteln.

Sie dürfen aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen sowie aus Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen werden. Möglich ist auch die Herstellung mit Hilfe gentechnologischer Verfahren.

Die Angabe „natürliches Himbeeraroma“ setzt voraus, dass der Aromastoff aus mindestens 95% echten Himbeeren stammen muss. Liegt der Wert unter 95%, so muss es als „natürliches Himbeeraroma mit anderen natürlichen Aromen“ deklariert werden.

Konservierungsmittel

Konserviertes Gemüse Paradiesisch wäre es, wenn jeder sein Essen selbst anbauen könnte. Da das in Zeiten der Urbanisierung leider nicht möglich ist, greift man auf die Techniken des Konservierens zurück. Einige der eingesetzten Konservierungsmittel müssen dabei nicht einmal gekennzeichnet werden. Wie das Kaltentkeimer Dimethyldicarbonat (E 242). Es ersetzt sozusagen die sterile und heiße Abfüllung von Getränken in Plastikflaschen, wie zum Beispiel Eistees und Apfelschorlen. Ebenso gilt keine besondere Auszeichnungspflicht, wenn die Lebensmittel erst konserviert und anschließend vermischt werden. Letztendlich stehen Substanzen wie Essigsäure, Senf, Frucht-, Gewürz-, Zucker oder Rosmarinextrakt auf dem Etikett, die jedoch allesamt nicht mit der Konservierung im Zusammenhang stehen. Die allseits bekannte Bezeichnung „laut Gesetz ohne Konservierungsstoffe“ ist ebenfalls ein raffinierter Trick der Lebensmittelproduzenten. Hierbei wird der Verbraucher rechtlich legal irregeführt. Bei solch etikettierten Produkten dürfen generell laut Gesetzesgebung gar keine Konservierungsstoffe bei gemischt werden. Da die Werbeaussage „ohne Konservierungsstoffe“ bei derartigen Lebensmitteln allerdings als Irreführung am Kunden gilt, haben die Produzenten auf diese Weise ein Schlupfloch gefunden, welches rechtlich nicht zu bemängeln ist. Für den Endverbraucher ist dieses breite Spektrum an Etikettierung trotzdem nicht durchsichtig genug.

Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe

GeschmacksverstärkerEin Lebensmittelprodukt verliert an Wertigkeit, wenn Aromen verloren gegangen sind oder der Hersteller mit hochwertigen Zutaten gespart hat. Eine perfekte Lösung um Fertigprodukte und diverse Würzmittel stärker zu aromatisieren, wird oftmals auf den Geschmacksverstärker Glutamat zurückgegriffen. Dass es sich dabei um einen der gefährlichsten Gehirnzerstörer handelt, scheint die Konzerne nicht weiter zu interessieren. Produkte, die mit Aussagen wie „Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ werben, können für unlautere Irreführung am Kunden belangt werden. Die Aufschrift suggeriert hierbei, dass Geschmacksverstärker nicht eingesetzt wurden, allerdings sind die Zutaten wie zum Beispiel Sojaprotein, Hefeextrakt und Trockenmilcherzeugnis genauer betrachtet ebenfalls eine Art Geschmacksverstärker. Rein rechtlich fällt Glutamat, genauso wie Hefeextrakt, nicht in die Kategorie ‚Zusatzstoffe‘ und trotzdem ist er wissentlich geschmacksverstärkend. Hefeextrakt setzt das Glutamat frei und kann so gesehen als natürlicher Geschmacksverstärker in Lebensmitteln gesehen werden. Einige Großanbieter wurden für diese undurchsichtige Werbung bereits von der Verbraucherzentrale zur Rechenschaft gezogen. Verbraucherzentralen schätzen, dass Glutamat und/oder Glutamat freisetzende Stoffe bei 90 % der angebotenen und beworbenen Lebensmittel eingesetzt wird.

Zucker und Zucker-Ersatz

Tee mit SüsstoffSchon unsere Kleinste haben schnell raus, dass das Leben mit Schokolade, Kuchen oder Eis viel schöner ist. Dieser Drang auf Süßes zieht sich mit wenigen Ausnahmen durch unser ganzes Leben. Als Erwachsener lernt man schnell, dass Zucker einer der ungesündeste „Dickmacher“ überhaupt ist. In modernen Zeiten, in denen fast jedermann rank und schlank sein möchte, neigen viele zur Vermeidung von Zucker. Auch hier haben die Lebensmittelproduzenten vorgesorgt und präsentieren ein breites Spektrum an Produkte ohne Zucker. Zuckeralternative, sogenannte ’Süßstoffe’, schmecken süßer als Zucker, haben aber weniger Kalorien. Mehrheitlich bekannte Süßstoffe sind Aspartam und Saccharin und um sie ranken sich viele Mythen, wie krebserregend oder appetitanregend zu sein, doch die Meinungen gehen selbst bei Wissenschaftlern auseinander. Trotz jahrelanger Studien gibt es dennoch weltweit weiterhin eine geteilte Meinung. Als relativ neuartiger Zuckerersatz bietet sich das natürliche ‚Steviolglycoside‘ an. Dieser Stoff wird aus der subtropischen Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen>und stammt aus Südamerika. Das im Volksmund genannte Stevia wies auf, dass es 40- bis 300-mal süßer als Saccharose ist. Naschen mit schlechten Gewissen gehört durch ihn wohl der Vergangenheit an.

Mit dem etwas detaillierten Wissen über die Handhabung von Farbstoffen, Aromen, Konservierungsmitteln und geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe in Lebensmitteln und ihren Auszeichnungskriterien wird Ihr Speiseplan sicherlich eine Veränderung erfahren. Ganz gleich ob gekennzeichnet oder oder nicht, Ihre Ernährung und Gesundheit lässt sich mit Hilfe dieser Informationen vielleicht ändern und verbessern. Wer mit diesen offenen Augen für eine gesunde Ernährung zusätzlich eine sportliche Aktivität mit einfließen lässt, kann zu Recht von sich behaupten, gesund zu leben!

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