Tafelwein

Als Tafelwein bezeichnet die unterste Qualitätskategorie des Weins, die keiner besonderen Qualitätsprüfung unterliegen.
Er muss allerdings ausschließlich von zugelassenen Rebsorten stammen und einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 Vol.% oder 44 °Oechsle aufweisen.
Es ist meist ein belangloser, einfacher Tischwein. Winzer, die bewusst nur Tafelwein erzeugen, weil sie den Aufwand für die amtliche Qualitätsweinprüfung scheuen, können trotzdem qualitativ sehr hochwertig sein.
Deutsche Tafelweine dürfen keine Lagennamen, keine Gemeinde – oder Ortsteilnamen und keine Namen von bestimmten Anbaugebieten tragen, sie sind ausschließlich den Qualitätsweinen vorbehalten. Auch dürfen sie nicht an amtlich anerkannten Prämierungen teilnehmen.