Das kleine Jägerrecht
Ein uralter Brauch war / ist das Jägerrecht, bei dem die Jäger ihren Lohn in Naturalien erhielten. Dabei entscheidet man zwischen dem Großen und dem Kleinen Jägerrecht. Diese bestanden in erster Linie aus den Innereien, dem „Geräusch“ von Reh / Rot / Dam oder Schwarzwild, also Herz, Leber, Nieren; alles andere wurde an die Jagdhunde verfüttert. Fast vergessen ist Inzwischen dieses alte Gericht aus gebratener Leber, den Nieren und dem Herz wieder entdeckt worden und taucht in historischen Speisefolgen in Franken und Bayern wieder auf.
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