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Begriff aus der Kellerwirtschaft; beschreibt den speziell behandelten, lagerfähig gemachter Traubenmost zur nachträglichen Süßung von Wein. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Anreicherung des Mostes vor der Gärung zur Anhebung des Alkoholgehaltes und der Süßung des Weines als Maßnahme zur Erzielung von Harmonie. Auch gleicht die Süßreserve einen zu hohen Anteil von Säure im Wein geschmacklich aus.Heute wird verbreitet Traubenkonzentrat statt der Süßreserve eingesetzt.
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