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Begriff aus der Kellerwirtschaft; damit bezeichnet man eine nach dem französischen Chemiker Jean-Antoine Chaptal (1756–1832) benannte kellertechnische Maßnahme zur Erhöhung des Alkoholgehalts von Wein durch Zugabe von Zucker zum Traubensaft oder Most bzw. während der Gärung. Diente ursprünglich dazu, die Qualität schwacher Jahrgänge anzuheben, um damit das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Winzer zu garantieren. In Deutschland dürfen nur Weine bis zur Stufe „Qualitätswein“ dieser Maßnahme unterzogen werden. Bei Prädikatsweinen, also zum Beispiel Kabinett oder Spätlese, ist das Chaptalisieren nicht erlaubt.
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