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Als Reinheitsgebot bezeichnet man (vor allem in Deutschland) eine Reihe von Verordnungen über erlaubte Inhaltsstoffe im Bier. Vereinfacht werden diese Regelungen landläufig so verstanden, dass ins Bier nur Hopfen, Malz und Wasser gehöre, was jedoch nur teilweise der tatsächlichen Rechtslage entspricht. So genannte Reinheitsgebote haben in Deutschland eine Jahrhunderte alte Geschichte. Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 wurde im deutschen Biersteuergesetz von 1906 in nationales Recht überführt. Danach folgte die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes. Die erlaubten Zusatzstoffe werden in der „Zusatzstoffverordnung“ geregelt, Bier nach „Deutschem Reinheitsgebot“ wird als „traditionelles Lebensmittel“ geschützt.
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